Zutrittsbeschränkung Corona-Pandemie: 3G-Nachweis ab heute

Liebe Gäste,
Der Inzidenzwert in Düsseldorf ist deutlich gestiegen. Daher gelten ab heute folgende Zutrittsbeschränkungen: Sie müssen entweder vollständig geimpft, von Corona genesen oder negativ getestet sein.

Die Nachweise können auf wie folgt erbracht werden:
– negativer Testnachweis von einer offiziellen Teststelle kann schriftlich oder digital vorgelegt werden. Test darf höchstens 48 Stunden alt sein.
– Sie gelten als vollständig geimpft und damit von der Schnelltestpflicht befreit, wenn Sie vor mehr als 14 Tagen die 2. Impfdosis (Biontech / Moderna / AstraZeneca) erhalten haben oder vor mehr als 14 Tagen mit dem Impfstoff vom Hersteller Johnson&Johnson geimpft wurden. Bitte bringen Sie einen geeigneten Nachweis mit (Nachweiskärtchen, CovPass-App oder Impfbuch).
– Sie gelten laut Definition von BMG und RKI als Genesen und von der Schnellttestpflicht befreit, wenn Ihre Infektion mit dem Coronavirus mehr als 28 Tage zurückliegt. Bis zu 6 Monate gelten Sie als immun. Bitte bringen Sie einen geeigneten Nachweis mit (es gilt der positive PCR-Nachweis oder aber ein ärztliches Zeugnis)

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Ihr Team vom grenzenlos

Quelle: https://www.dehoga-nrw.de/coronavirus-hochwasser/faq-coronaschutzverordnung/

Veröffentlicht in Allgemein, News
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